Nachfolgend finden Sie den vollständigen Mietvertrag, der bei jeder Fahrzeugbuchung mit Rachelly Car Rental gültig ist. Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch.
Zwischen RACHELLY S.R.L. RENT A CAR, einer nach dominikanischem Recht organisierten Gesellschaft mit Sitz am Km. 11 in Juan Dolio, Dominikanische Republik (nachfolgend „die Vermieterin“ genannt), und der natürlichen oder juristischen Person, die als Mieter auftritt (nachfolgend „der Mieter“ genannt), wird Folgendes vereinbart:
Die Vermieterin überlässt dem Mieter das im Vertrag beschriebene Fahrzeug zur Nutzung. Der Mieter bestätigt, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und gemäß den am Vertragsrücken aufgeführten Mietbedingungen übernommen zu haben.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich selbst zu führen, es sei denn, die Vermieterin hat schriftlich weitere Fahrer autorisiert. Diese zusätzlichen Fahrer haften solidarisch mit dem Mieter für die Erfüllung aller Vertragsbestimmungen und verzichten auf jegliche Teilungs- oder Ausschlussrechte.
Nur wenn der Mieter eine Versicherung bei der Vermieterin abschließt, erhält er einen zusätzlichen Unfallschutz. Im Schadensfall bleibt der Mieter gemäß dem gewählten Tarif für den vollen Wert des beschädigten oder gestohlenen Teils verantwortlich.
Die von der Vermieterin angebotenen Versicherungstarife decken keine Schäden durch Diebstahl von Einzelteilen oder Zubehör sowie keine Schäden an Glas oder Reifen. Wenn kein Versicherungspaket abgeschlossen wurde, haftet der Mieter vollständig für alle verursachten Schäden oder Verluste.
Der Mieter verpflichtet sich, den vollständigen Mietbetrag sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten Gebühren zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs zu bezahlen. Die Vermieterin kann Vorauszahlungen verlangen und bei Zahlungsverzug gerichtliche Schritte einleiten, einschließlich Verzugszinsen und Rechtskosten.
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, behält sich die Vermieterin das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu fordern. Der Mieter und/oder zusätzliche Fahrer autorisieren die Vermieterin, fällige Beträge über die hinterlegte Kreditkarte oder ein vereinbartes Zahlungsmittel einzuziehen. Die Vermieterin informiert den Mieter über alle belasteten Beträge.
Die Vermieterin kann das Fahrzeug jederzeit zurückverlangen, etwa zur Überprüfung des Zustands oder bei Vertragsverstößen. Sie ist berechtigt, das Fahrzeug sofort und an jedem Ort in Besitz zu nehmen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden.